Kurtaxe

Inhalt

Die Kurtaxe ist eine kommunale Tourismus-Abgabe, die auf Ebene einer Gemeinde nur von Gästen (Gesundheitstouristen) erhoben wird. Berechnet wird für alle Gäste die Kurtaxe nach Anzahl der Übernachtungen. Daher spricht man auch manchmal von der Beherbergungsabgabe. Die Kurtaxen variieren von Ort zu Ort mitunter recht stark, was bei längeren Aufenthalten durchaus etwas Relevanz hat.

Teilweise gibt es Ermäßigungen – beispielsweise in der Nebensaison oder für bestimmte Altersgruppen bzw. Personengruppen – oder Befreiungen von der Kurtaxe für bestimmte Altersgruppen bzw. Personengruppen, manchmal auch generell bei Sonderangeboten.

Gelegentlich ist die Kurtaxe im Leistungspaket eines Kurhauses enthalten, was sich aber nach Drucklegung der Reisekataloge schnell mal ändern kann. (Die Tendenz geht zur Zahlung vor Ort.) Wir sind bemüht, unsere Angaben zur Kurtaxe auf dem aktuellem Stand zu halten. Änderungen sind erfahrungsgemäß auch ziemlich kurzfristig, also durchaus auch zum Jahresbeginn – nach Erscheinen unseres Kur-und-Wellness-Kataloges im Herbst des Vorjahres – möglich, weshalb dann die Angabe im Katalog durchaus unverschuldet mal nicht up to date sein kann.

Warum Kurtaxe?

Für die Gemeinden, die als Kurort anerkannt sind, sind die Einnahmen aus der Kurtaxe sehr wichtig. Diese fließen üblicherweise in die spezielle gesundheitstouristische Infrastruktur und finden sich in Leistungsangeboten eines Kurortes für den Gesundheitstourismus wieder. Wie die „Kur-Gemeinden“ die Kurtaxe im einzelnen verwenden, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Manchmal erkennt man erst auf den zweiten Blick, welches Aufgabenprofil ein Kurort hat:

Zweck der Kurtaxe-Einnahmen sind in erster Linie das Erhalten, Verbessern und Erweitern der Infrastruktur. Meistens werden z.B. Parkanlagen und Promenaden mehr als anderswo gepflegt und gereinigt, Seebrücken werden erhalten, es gibt zusätzliche sanitäre Einrichtungen, besondere Beschilderungen, und Wander- und Radwege wollen erhalten und ausgebaut werden. Abhängig von der Witterung können Gerätschaften und Anlagen etc. aufgebaut bzw. wieder abgebaut werden. Weiterhin können Personalkosten abgedeckt werden, die mit dem Badetourismus zu tun haben, so u.a. das Stellen von Rettungsschwimmern und das Unterhalten von Fahrzeugen, Personal für Touristik-Information und Kurverwaltung sowie zusätzliche medizinische Bereitschaftsdienste im Kurort.

Ein anderer Teil der aus der Kurtaxe herrührenden Einnahmen dient der Subvention von verschiedenen touristischen Leistungen und Angeboten: Dazu können zum Beispiel geführte Wanderungen, Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder von Bäderbahnen, Ermäßigungen bei ausgewählten Eintrittsgeldern zu Museen oder bei Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen gehören. Auch eine kostenlos erhältliche spezielle Zeitung kann von der Kurtaxe getragen werden.

Die Auflistungen und die inhaltlichen Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen auf dieser Seite entsprechen unserem derzeitigen Informationsstand. Änderungen bleiben vorbehalten.

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