Kururlaub-Zuschuss

Inhalt

Zuschüsse von der Krankenkasse für Ihren Kururlaub?

Die ambulante Badekur (früher als „offene Badekur“ bezeichnet) wird gegenwärtig für Kuraufenthalte in anerkannten Kurorten laut Sozialgesetzbuch § 23 Abs. 3 SGB V bezuschusst. Der Kurort und die Unterkunft können im Einvernehmen mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse weitgehend frei gewählt werden. Es können Kuren u.a. in Deutschland, in Tschechien, Polen, in der Slowakei und Ungarn beantragt und bezuschusst werden.

Bei Genehmigung durch die Krankenkasse erhalten Sie bis zu 13 € pro Tag für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung und bis zu 90 % der Behandlungskosten nach der Kur zurückerstattet. Arztkosten können zu 100 % zurückerstattet werden. Die Preise für die Kur­pakete sind in den Ländern und Häusern unterschiedlich. Wenn Sie eine kleine Kur zum kleinen Preis buchen, so sind die Kosten für dieses Kurpaket geringer als z.B. bei einer Heilkur mit 3 bis 4 täglichen Anwendungen. Neuerdings werden auch bei 2-Wochen-Kuren Zuschüsse gezahlt. Mediziner raten mindestens zu einer 3-Wochen-Kur, da sie der Gesundheit dienlicher ist als kurze Schnupperkuren.

Berufstätige

Auch Berufstätigen steht es frei, eine ambulante Badekur zu beantragen. Eine Krankschreibung erfolgt aber nicht, so muss die bzw. der Berufstätige für den gewünschten Zeitraum Urlaub nehmen.

Präventionskuren werden gefördert

Andernfalls sind in vielen Fällen Präventivkuren, deren Förderung vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht ist (§  20  SGB  V), auch beihilfefähig und steuerabzugsfähig unter „Besondere Aufwendungen“. (Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.) Und so ist es in der Regel möglich, jährlich von der Krankenkasse 150 € pro Person für gesundheitliche Maßnahmen, auch für Gesundheitsaufenthalte, zu erhalten.

Gesetzliche Bestimmungen (Informationsstand bei Erstellung dieses Artikels: Juni 2017)

Empfehlenswert ist folgende Vorgehensweise

Um Zuschüsse zur Kur genehmigt zu bekommen, ist das vorherige Beantragen bei der Krankenkasse notwendig.

► Sie sprechen mit Ihrem Hausarzt.
Er bescheinigt die Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme. (Das ist eine zwingende Voraussetzung, um überhaupt Zuschüsse gewährt zu bekommen.)

► Sie stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Kostenträger.

► Die Krankenkasse bewilligt die ambulante Vorsorgemaßnahme und händigt Ihnen als Bestätigung einen Badearzt- bzw. Kurarztschein aus.

► Sie lassen sich bei uns zu Ihrem Wunschkurort beraten und wählen Termin und Unterkunft.

► FFAIR.de veranlasst Ihre Reservierung und meldet dem Kurhaus gegebenenfalls Ihr Programm an.

► Achten Sie darauf, dass Sie bei den Reisevorbereitungen nicht vergessen, medizinische Unterlagen und Ihre verordneten Medikamente in ausreichendem Umfang mitzunehmen. (Es wäre möglich, dass das passende Medikament im Reiseland nicht vorhanden ist, die Beschaffung sehr schwer ist oder ein Ersatzmedikament gefunden werden müsste.)

► Eigene Anreise oder mit unserem Fahrservice ab/an Haustür.

► Sie sprechen mit dem Kurarzt/Badearzt des Hauses, der Ihnen die Anwendungen verordnet. Bei Vorlage des Badearzt- bzw. Kurarztscheines bei Badearzt bzw. Kurarzt werden die notwendigen therapeutischen Anwendungen verordnet und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

► Sie genießen Kur- und Wellness-Anwendungen.

Lassen Sie sich zum Schluss in Ihrem Kurhaus/Kurhotel die Bestätigung der Behandlungen und der Kosten geben. (In deutscher Sprache und die Preise der Kuranwendungen in € ausgewiesen.) In den meisten Häusern ist die Anfertigung dieser Bestätigung mit einer kleinen Gebühr verbunden.

► Heimreise

► Sie reichen die Kostenbestätigung und die Kopie der Reisebestätigung (aus der die Gesamtkosten hervorgehen) bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Auflistungen und die inhaltlichen Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen auf dieser Seite entsprechen unserem derzeitigen Informationsstand. Änderungen bleiben vorbehalten.

Nach oben scrollen