Klimakur · Klimatherapie

Inhalt

Eine Klimakur nutzt klimatische Besonderheiten eines Ortes zu Heilzwecken. Heilklimatische Effekte hängen von der Luftreinheit, der Feuchtigkeit wie von Wärme sowie der Witterung (Wetter, Sonnenscheindauer, Temperatur) ab. Oft lassen sich Klimakuren und Balneotherapie gewinnbringend für die Gesundheit verbinden.

Die Art der Klimakurorte lässt sich unterteilen in Küsten-, Hochgebirgs- und Mittelgebirgsregionen bzw. Kurort mit der Möglichkeit der Untertage-Klimatherapie. Kurorte und Seebäder in Küstenregionen punkten mit besonders reiner, vom Meer herrührende jodsalzhaltiger Luft sowie stärkerer Sonneneinstrahlung. Das Mittelgebirge zeichnet sich durch ein mildes reizarmes Klima aus. Im Hochgebirge erweist sich die Sonneneinstrahlung höher als in tiefergelegenen Bereichen, weshalb sich hier eine Sonnenlichttherapie empfiehlt. Außerdem ist die Luft im Hochgebirge so rein, dass Atembeschwerden wie Asthma behandelt werden können. Atembeschwerden können auch sehr gut in einer Untertage-Klimatherapie (alternative Ausdrücke: Höhlentherapie, Stollentherapie, Speläötherapie) vorgemommen werden.

Für Allergiker ist ein Aufenthalt im Hochgebirge oder (stundenweise) in einem Heilstollen sinnvoll, weil die Luft hier sehr arm an Pollen und Staub sind. Zusätzliche Wirkungen erzielen hier Aerosole und die nahezu gleich bleibende kühle Temperatur.

Kurorte im Mittelgebirge bietet sich für verschiedene Indikationen an, u.a. rheumatische Beschwerden, Erkrankungen der Atemwege, Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (auch Vorsorge) sowie zur Rehabilitation an. Diverse Kurorte sind in Waldgebiete eingebettet, was zu mikroklimatischen Vorzügen führt: ausgeglichene Temperaturen, angenehm mildes Klima, saubere Luft.

„Heilklima-Kurort“ ist ein Qualitätssiegel mit sehr strengen Kriterien, die vom Deutschen Heilbäderverband vorgegeben werden. Vor allem die Güte der Luftqualität muss regelmäßig durch Gutachten nachgewiesen werden.

Die Auflistungen und die inhaltlichen Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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