Ambulante Badekur

Inhalt

Die ambulante Badekur hieß früher offene Badekur. Sie dient der Vorsorge, für die die Krankenkassen einen finanziellen Zuschuss gewährleisten können. Die ambulante Badekur ist eine beliebte Form des Kurens, Reisetermin und Unterkunft können mit der Krankenkasse abgestimmt werden. (Der betreffende Kurort muss bei Ihrer Krankenkasse gelistet sein.)

Ziel dieser Kur (meist 3 Wochen) ist es, eventuelle individuelle Gesundheitsprobleme einem verbesserten Zustand zuzuführen, um eine stabilisierte Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Gesetzlich Krankenversicherte können alle drei Jahre eine ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten genehmigt bekommen. Dabei übernehmen die Kranken­versi­che­rungen in der Regel anfallende arztkosten zu 100 %, die vom Badearzt vor Ort ver­ordneten therapeutischen Leistungen zu 90 % und gewähren einen Zuschuss für Fahrt, Unterkunft und Kurtaxe. Voraussetzung zur Genehmigung einer ambulanten Badekur ist eine Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit durch Ihren Hausarzt.

Ihr Weg zur ambulanten Badekur

  1. Über den Hausarzt einen Genemigungsantrag an die Krankenkasse weiterleiten.
  2. Nach Genehmigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen so genannten Badearzt- oder Kurarztschein, auf dem Ihnen die Kostenübernahme in Form einer Erstattung bestätigt wird.
  3. Bei Vorlage dieser Bescheinigung beim Badearzt vor Ort werden die notwendigen therapeutischen Anwendungen verordnet und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie wichtige medizinische Unterlagen und Ihre verordneten Medikamente in ausreichendem Umfang mit.

Die rechtlichen Voraussetzungen für medizinische Vorsorgeleistungen können Sie im Sozialgesetzbuch § 23 Abs. 3 SGB V nachlesen. Gesetzliche Bestimmungen (Informationsstand bei Erstellung des Artikels: Juni 2017)

Etwas ausführlichere Informationen: Ihr Weg zur Kur

Die Auflistungen und die inhaltlichen Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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