Kursparten

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Kursparten: Unterteilung der Kurorte in Deutschland

Die sogenannte Prädikatisierung eines Kurortes bzw. Heilbades wird von der jeweiligen Landesregierung vorgenommen. Das Anerkennungsverfahren gilt als aufwändig. Die Basis für die Begriffsbestimmungen und das Klassifizieren als Kurorte und Heilbäder legen der Deutsche Heilbäder-Verband (DHV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV). Ist ein Kurort oder Heilbad erfolgreich „prädikatisiert“, darf der Ortsnamenzusatz „Bad“ getragen werden. Spätestens aller 10 Jahre wird überprüft, ob das Prädikat weiterhin gerechtfertigt ist und es erfolgt eine weitere Genehmigung oder aber die Aberkennung des Namenszusatzes „Bad“.

„Hochprädikatisierte Orte“ sind laut DHV und DTV: „Gebiete (Orte oder Ortsteile), die besondere natürliche Gegebenheiten – natürliche Heilmittel des Bodens, des Meeres, des Klimas – oder die Voraussetzungen für die Physiotherapie nach Kneipp sowie die Anforderungen nach Felke und Schroth für Kuren zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Erkrankungen aufweisen. Sie müssen die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen sowie die jeweils für die einzelnen Artbezeichnungen speziellen Anforderungen erfüllen.“

Die Verteilung solcher Orte sind nicht über das ganze Land verstreut, im Norden gibt es diverse Seebäder und Seeheilbäder an der Küste, im Norden sowie im nordöstlichen Binnenland sind anerkannte Kurorte etwas dünner gesät. Bemerkenswerte Konzentrationen weisen Mittel­deutsch­land (südliches Niedersachsen sowie Hessen) sowie die grenzahen Regionen im Südwesten und im Süden Deutschlands auf.

Es gibt mehrere Sparten:

Mineralbäder, Thermalbäder, Moorheilbäder

Wissenschaftlich nachgewiesene natürliche Heilmittel des Bodens, die sich für eine Kur bewährt haben, müssen vorhanden sein. Ferner müssen ein „durch Erfahrung bewährtes Bioklima und eine ausreichende Luftqualität“ (DHV/DTV 2005) nachweisbar sein. Mineralheilbäder und Thermal­heil­bäder müssen geforderte Heilwasseranalysen vorweisen können, Moorheilbäder ein langjährig gesichertes Moorvorkommen. Außerdem soll den Kurgästen eine psychologische Begleitung durch ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügungstehen. Je nach Indikation (Heilanzeige) werden artspezifische Einrichtungen verlangt, wie ein Kurmittelhaus für balneologische Prozeduren, ein „Inhalatorium“, Räume für aktive Kuranwendungen wie Krankengymnastik oder Bewegungstherapie, Zugang zu Heilquellen für eine Trinkkur sowie ein Haus des Gastes, das als „Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für die Patienten und Kurgäste“ fungiert.(DHV/DTV (2005).

Thermalwasser: Wenn das Wasser einer Heilquelle mit einer Temperatur von mindestens 20° Celsius austritt, darf es Thermalwasser genannt werden.

Als für das Kurwesen relevantes Mineralwasser gilt das Wasser einer Heilquelle, die gelöste Mineralstoffe enthält (z.B. Calcium, Natrium, Jod und Magnesium), welche nachgewiesenermaßen der Gesundheit zuträglich sind. Keine Quelle gleicht naturgemäß einer anderen, so kann man alle als einzigartig bezeichnen.

Heilmittel Moor: An und für sich wäre der Begriff „Torf“ statt „Moor“ genauer, aber der Begriff „Moor“ ist zu etabliert. Torf wird aus den Torflagerstätten („Moorvorkommen“) gewonnen.

Heilklimatische Kurorte

Hier tritt die Spezifik auf, dass ein „therapeutisch anwendbares und durch Erfahrung bewährtes Bioklima“ nachweisbar ist. Die Klimareize müssen an Hand aktueller meteorologischer Messdaten dosiert werden können (etwa Tageszeit, Aufenthaltsdauer, Hahreszeit). An die Luftqualität eines heilklimatisachen Kurortes werden besondere Anforderungen gestellt.

Das als ortsgebundenes Heilmittel geltende „Heilklima“ muss demzufolge mit gesicherterten Methoden messbares Klima und überwachbar sein (lufthygienische Gutachten). Ein weiteres Anforderungsmerkmal ist hier ebenso die psychologische Betreuung der Kurgäste. Außerdem werden therapeutische Einrichtungen gefordert, in denen das lokale Heilmittel angewendet werden kann, zum Beispiel Liegehallen, Liegewiesen, Klimapavillons. Für diese Kuranwendungen ist klimatherapeutisch ausgebildetes Personal vonnöten. Ferner sind auch ein Haus des Gastes und Räumlichkeiten für aktivierende Behandlungen (Kurmittelhaus) notwendig. Verkehrsberuhigung und (zahlreiche) Rauch-Verbote an verschiedenen Stellen gehören dazu.

Seeheilbäder, Seebäder

Die Anforderungen an ein Seeheilbad (wie bspw. Heringsdorf auf Usedom) sind umfangreicher als die Anforderungen an ein Seebad. Die Seeheilbad-Bezeichnung basiert auf der kurmedizinischen Anwendbarkeit von Meerwässern sowie von Komponenten des Meeresküstenklimas. Der Kurort muss demnach an der Meeresküste gelegen sein und der Ortskern darf vom Strand nicht mehr als 2 Kilometer weg sein.

Die Anforderungen an ein Seeheilbad ähneln im Weiteren denen eines heilklimatischen Kurortes. Auch in einem Seeheilbad muss ein Bioklima vorliegen, dessen therapeutische Anwendbarkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist. Die Dosierung der Klimareize müssen möglich sein und die erhöhten Ansprüchen an die Luftqualität müssen erfüllt sein. Die Anforderungen an ein Kurmittelhaus bestehen u.a. im Vorhandensein von Wannen oder Therapiebecken zur Nutzung von Meerwasserbädern und Schlickbädern. Im Strandgebiet sind Promenaden, Wege, Schutzhütten und Liegehallen vorzuweisen. Hinzu kommen die im Kurwesen üblichen Räumlichkeiten zur aktiven Bewegung, ausgebildetes Fachpersonal für eine
psychologische Betreuung sowie ein Haus des Gastes.

Die Thalasso-Therapie (bze. Thalgo) ist in den meisten Seebädern und Seeheilbädern zu Hause. weiter zu Thalgo

Kneippheilbäder, Kneippkurorte

Heißt ein Kurort Kneippheilbad, so erfüllt jener höhere Ansprüche als ein Kneippkurort. Ein Kurort kann nicht sofort Kneippheilbad werden, sondern muss zuvor ein 10-Jähriges Bestehen als Kneippkurort aufweisen.

Grundlage der Bädersparte Kneippheilbad ist die therapeutische Anwendung von ganzheitlichen Wasserkuren nach Sebastian Kneipp. Im Mittelpunkt steht das Vermitteln der „Prinzipien der fünf Heilfaktoren der Physiotherapie nach Kneipp“ (DHV/DTV 2005). Die Sicherung der Qualität der Kneippkuren hat durch ein medizinisch-balneologisches Gutachten zu erfolgen. Wie in den vorgenannten Kurparten müssen ein „durch Erfahrung bewährtes Bioklima sowie eine ausreichende Luftqualität“ (DHV/DTV 2005) vorhanden sein. Zugelassenene Badeärzte sind mit der Kneippschen Physiotherapie vertraut, ebenso das therapeutische Fachpersonal. Zur artgemäßen Einrichtung des Kurortes zählen Wassertretstellen sowie Armbad-Anlagen. Die Kurhotels, Kurheime, Kneipp-Sanatorien und Kurpensionen müssen in ihrer Gesamtheit mindestens 100 Betten für Kurgäste bereitstellen. Des Weiteren sind Kureinrichtungen für aktive Behandlungen, psychologische Begleitung und ein Haus des Gastes Pflicht.

Erholungsorte und Luftkurorte

Die Kriterien zur Anerkennung gleichen bzw. ähneln den vorgenannten Sparten, allerdings müssen Heilanzeigen und Gegenanzeigen nicht festgestellt werden und auch ein kassenärztlich bzugelassener Badearzt muss nicht im Ort ansässig sein. Kureinrichtungen und Kurangebote müssen nicht unbedingt vorhanden sein!

Erholungsorte können nur klimatisch und landschaftlich bevorzugte Gebiete (Orte oder Ortsteile) sein, die einen spezifischen, gesundheitstouristisch geprägten Ortscharakter vorweisen. Luftkurorte weisen eine Luftqualität und ein Bioklima auf, das denen der heilklimatischen Kurorte gleichkommt. Die Infrastruktur muss so angelegt sein, dass Erhaltung und Förderung der Gesundheit für Touristen ermöglicht werden können. Dazu gehören eine Touristik-Information, gärtnerisch gepflegte Parks sowie das Einhalten von Kriterien für das Rettungswesen und den Krankentransport.

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