HanseMerkur 4-Sterne-Schutz
5-Sterne-Schutz (Bus+Auto) | 4-Sterne-Schutz (Bus+Auto) | Reise-Rücktritt |
4-Sterne-Komfort-Schutz**
Reise-Rücktrittsversicherung
– Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises
Urlaubsgarantie** (Reieabbruch-Versicherung)
– zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch (vorzeitige oder verspätete Rückreise)
Notfall-Versicherung
Schutzengel auf Reisen, für Ihr Zuhause und für Ihr Fahrzeug
– Notruf-Service weltweit – rund um die Uhr
Reise-Unfallversicherung
Versicherungssumme: je versicherte Person im Todesfall 15.000 EUR
Reisegepäck-Versicherung
– Versicherungssumme je versicherte Person 2000 EUR
– kein Selbstbehalt
Autoreiseschutzbrief-Versicherung
– Hilfe und Übernahme der Abschleppkosten bei Unfall oder Panne bis 300 EUR
– Übernahme zusätzlicher Reisekosten bis 2.500 EUR
* z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes
** Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbsbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,-EUR pro Person
Definition Europa: Es gilt der geografische Begriff Europa. Die afrikanischen und asiatischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira werden als Ausnahmen zu Europa gerechnet.
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung erfolgen. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder.
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch auf der Unterseite der HanseMerkur Reiseversicherung AG nachlesen.
► https://www.hmrv.de/service/downloadcenter/
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die aktuellen Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Versicherungs AG (VB-RKS 2021 [T-D]).
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann[nbsp]– an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestelle gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versciherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de