AGB

Inhalt

Kurreisebüro-Reisevermittlerbedingungen

I. Allgemeines

1. Kurreisebüro (nachfolgend KRB abgekürzt) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundenen Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung an.
Der Reisende erteilt durch die Buchung KRB den Vermittlungsauftrag gemäß den Vermittlungsentgelten des Kurreisebüros.

2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und KRB aus der von KRB erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Für den von KRB vermittelten Reisevertrag zwischen dem ­Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger sind allein die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers maßgeblich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers werden vor der Reisebuchung bei schriftlichen Angeboten angezeigt bzw. bei telefonischen Buchungen bei Rechnungszugang zur Kenntnis gegeben. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters/Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.

4. Bei Vertragsabschluss erhält der Kunde das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt für Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen. Bei Buchung erklärt der Reisende sein Einverständnis mit den AGB des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft.

II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

1. Mit der Buchung erteilt der Reisende KRB den rechtsverbindlichen Auftrag für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter/Leistungsträger bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.

2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter/Leistungsträger auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt KRB an den Reiseveranstalter/Leistungsträger. Die Übermittlung durch KRB stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger dar. Der Reiseveranstalter/Leistungsträger entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung.

3. KRB als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter/Leistungsträger für den reisenden Kunden zu verauslagen. Nachteile des reisenden Kunden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des reisenden Kunden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.

4. Rechnungen, welche durch KRB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch KRB), erfolgen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin vollständig zu bezahlen. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch KRB der Sicherungsschein vor Zahlung übergeben.

5. Liegt zwischen Buchung und Abreisetermin ein kürzerer Zeitraum als 72 Stunden, ist der Reisepreis mit Zustellung bzw. Aushändigung der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. In den Fällen, in welchen nach den Bestimmungen einer Airline oder eines Reiseveranstalters ein Flugticket oder gleichwertige Reiseunterlagen innerhalb von 24 Stunden oder anderweitig kurzfristig nach Buchung zur Ausstellung gelangen müssen, ist der Reisepreis mit Zugang der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. Zur Sicherstellung einer termingerechten Ausstellung durch KRB ist es im Falle des Reisebüroinkassos durch KRB erforderlich, dass der Reisende den Einzahlungsbeleg z. B. per Fax oder Mail innerhalb von 24 Stunden zusendet. Andernfalls ist KRB ohne weitere Rücksprache mit dem Reisenden berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).

6. Sofern KRB das Reisebüroinkasso betreibt, gilt eine Rechnung mit Gutschrift des Rechnungsbetrages auf das Konto von KRB als beglichen. Als Nachweis einer fristgerechten Zahlung gilt des Weiteren die Übersendung oder Vorlage eines Bareinzahlungsbelegs oder des Ausdrucks einer Onlineüberweisung. Die Übersendung des Nachweises kann per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangenes Geld wird nicht übernommen.

7. Soweit KRB das Reisebüroinkasso betreibt und der Reisende bei der Buchung eine Kreditkarte angegeben hat, wird diese mit dem Rechnungsbetrag nach Eintritt der Fälligkeit belastet. Nimmt der Reiseveranstalter die Zahlungsabwicklung selbst vor, werden die Daten der Kreditkarte durch KRB an diesen Reiseveranstalter weitergeben, so z. B. für Hotel-Buchungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels/Reiseanbieters.

III. Sonstige Reiseunterlagen

1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den 2. Leistungserbringern des jeweiligen Reiseveranstalters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.

3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch KRB wünscht, übermittelt KRB dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.

IV. Umbuchung und Rücktritt

1. Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden.
Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt KRB dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

2. Für den Fall einer Umbuchung oder des Rücktritts vom Vertrag ist KRB unabhängig von den Bedingungen des Anbieters berechtigt, dem Reisenden zur Abgeltung des zwischen dem Reisenden und KRB abgeschlossenen Vermittlungsauftrages bzw. für alle im Zusammenhang mit Umbuchungen oder dem Rücktritt vom Vertrag entstehenden Kosten eine angemessene Bearbeitungsgebühr i. H. v. 50 EURO zu berechnen.

V. Informationspflichten nach § 651 v Abs. 1 BGB

KRB erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind.

VI. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden

1. KRB weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.

2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.

3. Mängel der Vermittlungsleistung von KRB hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und KRB Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Wäre eine zumutbare Abhilfe durch KRB möglich gewesen, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisenden und KRB, sofern der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlassen hat.

4. KRB gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. KRB hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

VII. Haftung von KRB

1. KRB haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.

2. KRB haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind.

3. KRB haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise.

4. KRB haftet auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

5. Die unter VI 2.), 3.) und 4.) genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit KRB fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von KRB für das Kennen müssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

6. KRB haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). KRB haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.

7. Im Übrigen haftet KRB in Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten nicht.

8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von KRB betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von KRB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.

10. KRB haftet auch nicht für Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste von KRB oder deren Lieferanten beeinflusst werden.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort ist der Sitz von KRB (Berlin).

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen KRB und dem Reisenden ist der Sitz von KRB (Berlin), soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und KRB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationales Privatrechts Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher, kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

IX. Datenschutz

KRB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lt. b ­DSGVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Kurreisebüro nach Art. 6 Abs. 1 lt. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lt. a DSGVO eingewilligt hat.
Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber KRB hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.
Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von KRB wenden:

Kurreisebüro
Franz-Jacob-Str. 2b
10369 Berlin

Telefon: 0049 – 30 – 203 16 203
Mobil: 0176 – 73 77 42 33
E-Mail: service@ffair.de

X. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

KRB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

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