Reiseversicherungen

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Warum sollte ich meine Reise versichern?

Reiseversicherungen schützen Sie vor unvorhergesehenen Kosten, die bei Krankheit oder im Ausland auf Sie zu kommen können.

Erstes Beispiel: Kurz vor Ihrer Abreise müssen Sie oder Ihr Reisepartner unvorhergesehen ins Krankenhaus – Sie können Ihre Reise nicht antreten, deshalb werden hohe Stornierungskosten fällig. Schützen Sie sich vor diesen unvorhergesehenen Rücktrittskosten, die je nach Abstand zum Anreisetag recht hoch ausfallen können!

Haben Sie keinen Versicherungsschutz, dann kann es zum Beispiel passieren, dass Sie 80 % der eingezahlten Reisekosten nicht zurückbekommen, obwohl Sie die gebuchte Reise nicht in Anspruch nehmen. Bedenken Sie, dass das Hotel/Kurhaus kurzfristig die zuvor für Sie reservierten Kapazitäten nicht mehr anderweitig vergeben kann, weswegen üblicherweise berechtigte Stornierungskosten fällig werden.

Wir möchten, dass Sie auf diesen Kosten nicht „sitzen bleiben“, und empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung einzeln bzw. im Paket. Tritt dann der Ernstfall doch ein, springt der Reiseversicherer für Sie in die Bresche.

Zweites Beispiel: Sie reisen mit uns ins europäische Ausland und werden dort krank – Ihre gesetzliche Krankenversicherung bezahlt zwar einen Teil der Behandlungskosten – jedoch nicht den Rücktransport nach Deutschland, und eventuell müssen Sie beim Arzt für die Behandlung in Vorkasse gehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, eine Reise­krankenversicherung abzuschließen.

Für Ihre Kurreise empfehlen wir Ihnen ein Versicherungspaket der HanseMerkur Versicherung – abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung erfolgen. Sicher ist sicher: Darum empfehlen wir den Abschluss der Versicherung bereits bei Buchung.

Weitere Informationen:


Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?

Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!

Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der
Versicherungsbedingungen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und „Obliegenheitsverletzungen“).

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.

In welchen Fällen leistet die HanseMerkur Reiseversicherung nicht?

Generell, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließt die HanseMerkur vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus.

Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere:

  • In der Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung), wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde.
  • in der Reisegepäck-Versicherung, wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u.a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert.
  • In der Reise-Unfallversicherung für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.

Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen, wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt.

>>> Weitere Informationen zum 5-Sterne-Premiumschutz (Reisen mit Bus + Auto)
>>> Weitere Informationen zum 4-Sterne-Komfortschutz (Reisen mit Bus + Auto)
>>> Weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung

HanseMerkur-Reiseversicherung5 Sterne
Bus+Auto
4 Sterne
Bus+Auto
Rücktr.-
Vers.
Reise-Rücktrittsversicherung *XXX
Urlaubsgarantie *XXX
ReisekrankenversicherungX  
ReiseunfallversicherungXX 
NotfallversicherungXX 
Reisegepäck-VersicherungXX 

* Reise-Krankenversicherung für Kurzaufenthalte im Ausland für maximal 48 Stunden.

Die Auflistungen und die inhaltlichen Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Alle Informationen auf dieser Seite entsprechen unserem derzeitigen Informationsstand. Änderungen bleiben vorbehalten.

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