Reiseversicherungen
Warum sollte ich meine Reise versichern?
Eine Reiseversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn vor oder während Ihrer Reise etwas Unvorhergesehenes passiert. Gerade bei Kur- und Wellnessreisen können Stornokosten aufgrund der oftmals längeren Aufenthaltsdauer und höherer Reisepreise erheblich sein.
Erstes Beispiel: Sie können die Reise nicht antreten
Kurz vor Ihrer Abreise müssen Sie oder eine mitreisende Person unerwartet schwer erkranken oder ins Krankenhaus. Die Reise kann deshalb nicht angetreten werden und es entstehen Stornokosten.
Je nach Zeitpunkt der Stornierung können diese Kosten erheblich sein. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssen Sie die berechtigten Stornokosten grundsätzlich selbst tragen.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann in versicherten Fällen die anfallenden Stornokosten übernehmen. Welche Ereignisse versichert sind und welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Unser Tipp: Schließen Sie den Reiseschutz möglichst direkt bei der Reisebuchung ab. So vermeiden Sie eine Lücke zwischen Buchung und Versicherungsbeginn.
Zweites Beispiel: Sie werden während der Reise krank
Sie reisen mit uns ins europäische Ausland und erkranken während Ihres Aufenthalts.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann bei einer Behandlung im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen übernehmen. Dennoch können je nach Reiseland und Behandlung Kosten entstehen, die nicht oder nicht vollständig übernommen werden. Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist nicht automatisch Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine private Auslandskrankenversicherung kann hier zusätzlichen Schutz bieten und insbesondere bei medizinisch notwendigen Behandlungen und Rücktransporten wichtig sein.
Unser Tipp: Gerade bei Reisen ins Ausland empfehlen wir, neben der Absicherung der Stornokosten auch den Krankenversicherungsschutz zu prüfen.
Welche Reiseversicherung ist für eine Kurreise sinnvoll?
Für eine Kur-, Gesundheits- oder Wellnessreise kann insbesondere die Kombination aus Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruch-Versicherung und Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.
Wir arbeiten bei der Vermittlung von Reiseversicherungen mit der HanseMerkur Reiseversicherung zusammen. Je nach gewünschtem Versicherungsumfang stehen unterschiedliche Tarife und Kombinationen zur Verfügung.
Zu den aktuellen Angeboten gehören unter anderem:
- Reiserücktrittsversicherung für eine einzelne Reise
- Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch-Versicherung
- Reiseschutz Gold
- Reiseschutz Platin
- Jahresversicherungen für Reisende, die mehrmals im Jahr unterwegs sind
Die jeweils enthaltenen Leistungen, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Abschlussbedingungen ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarif und den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur.
Was ist der Unterschied?
Reiserücktrittsversicherung
Sie greift grundsätzlich dann, wenn Sie eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund vor Reiseantritt nicht antreten können. In einem solchen Fall können beispielsweise anfallende Stornokosten übernommen werden. Je nach Tarif können auch Umbuchungskosten oder bestimmte Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt versichert sein.
Reiseabbruch-Versicherung
Sie schützt Sie, wenn Sie eine bereits angetretene Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig abbrechen müssen. Je nach Situation können nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten ersetzt werden. Bei bestimmten Tarifen kann bei einem Abbruch innerhalb der ersten Reisehälfte beziehungsweise innerhalb der ersten acht Reisetage der komplette Reisepreis erstattet werden.
Auslandskrankenversicherung
Sie kann bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise wichtige zusätzliche Leistungen übernehmen, insbesondere für medizinisch notwendige Behandlungen und – je nach Versicherungsumfang – medizinisch notwendige Rücktransporte.
Weitere Bausteine
Je nach Tarif können außerdem beispielsweise Reisegepäck-, Reiseunfall- oder Notfallleistungen enthalten sein. Welche Bausteine tatsächlich versichert sind, hängt vom gewählten Tarif ab.
Wann sollte ich die Versicherung abschließen?
Wir empfehlen den Abschluss direkt bei der Reisebuchung.
Für die Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur gilt grundsätzlich:
- Bei einer normalen Buchung sollte der Versicherungsschutz möglichst sofort abgeschlossen werden, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn.
- Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
- Für einzelne Versicherungsbausteine können abweichende Abschlussfristen gelten. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des gewählten Tarifs.
Sicher ist sicher: Gerade bei einer Kurreise empfehlen wir, die Versicherung bereits bei der Buchung abzuschließen. So besteht möglichst frühzeitig Schutz für das Risiko, dass die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?
Bei Abschluss einer Reiseversicherung müssen die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden.
Bitte prüfen Sie deshalb alle Angaben vor Vertragsabschluss sorgfältig. Welche Angaben erforderlich sind und welche Folgen unrichtige oder unvollständige Angaben haben können, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.
Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn ein Versicherungsfall eintritt?
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, sollten Sie den Schaden unverzüglich der HanseMerkur melden und alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise einreichen.
Außerdem sollten Sie alles Zumutbare unternehmen, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.
Welche konkreten Obliegenheiten im Schadenfall bestehen, hängt von der jeweiligen Versicherung und dem Tarif ab. Bitte beachten Sie deshalb die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Für eine Schadenmeldung können unter anderem Buchungsbestätigung, Versicherungsnachweis, Rechnungen und – je nach Schadenart – weitere Nachweise erforderlich sein. Die HanseMerkur bietet für verschiedene Versicherungsarten auch eine Online-Schadenmeldung an.
Welche Rechtsfolgen kann eine Verletzung dieser Pflichten haben?
Werden vertragliche Obliegenheiten verletzt, kann dies je nach Art und Schwere des Verstoßes Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Leistungspflicht des Versicherers haben.
Die konkreten Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen.
Wichtig: Lesen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen und insbesondere die dort beschriebenen Obliegenheiten sorgfältig durch.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Beginn und das Ende des Versicherungsschutzes richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und Tarif.
Bei der Reiserücktrittsversicherung ist insbesondere zu beachten, dass sie das Risiko des Nichtantritts der Reise absichert. Sobald die Reise angetreten wurde, endet die Leistung der Reiserücktrittsversicherung; für Ereignisse während der Reise greifen – soweit versichert – beispielsweise die Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherung.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Eine Reiseversicherung leistet nicht automatisch bei jedem Ereignis.
Ausgeschlossen oder eingeschränkt können beispielsweise Ereignisse sein, die nach den Versicherungsbedingungen nicht versichert sind oder bei denen bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Ein genereller Ausschluss besteht beispielsweise bei vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfällen.
Auch bei bereits bekannten Erkrankungen gelten besondere Regelungen. Entscheidend ist dabei nicht allein, ob eine Erkrankung grundsätzlich besteht, sondern unter anderem, ob und unter welchen Voraussetzungen eine unerwartete Verschlechterung beziehungsweise ein versichertes Ereignis vorliegt.
Auch für andere Bereiche wie Reisegepäck-, Unfall- oder Krankenversicherung gelten jeweils eigene Ausschlüsse und Einschränkungen.
Deshalb gilt: Nicht allein von einzelnen Beispielen auf den gesamten Versicherungsschutz schließen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des konkret abgeschlossenen Tarifs.
Unsere Empfehlung für Ihre Kurreise
Bei einer Kurreise können insbesondere folgende Absicherungen sinnvoll sein:
✔️ Reiserücktrittsversicherung – für den Fall, dass Sie die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können
✔️ Reiseabbruch-Versicherung – wenn Sie die bereits begonnene Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden müssen
✔️ Auslandskrankenversicherung – bei Reisen ins Ausland als Ergänzung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz
✔️ Weitere Reiseversicherungen – je nach persönlicher Situation und gewünschtem Schutz
Welcher Versicherungsschutz für Sie sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Reisepreis, Reiseziel, Alter, Reisezeitraum und persönlichen Umständen ab.
Wir beraten Sie gerne zu den über uns vermittelbaren Möglichkeiten der Reiseversicherung.
Aktuelle Informationen zur HanseMerkur Reiseversicherung
Die HanseMerkur entwickelt ihre Tarife und Produktbezeichnungen regelmäßig weiter. Deshalb verzichten wir bewusst darauf, auf dieser Seite einzelne Versicherungsleistungen als dauerhaft gültig darzustellen.
Für Ihren konkreten Versicherungsabschluss erhalten Sie die aktuellen Tarifinformationen, Versicherungsbedingungen und Produktinformationen. Diese Unterlagen sind für den jeweiligen Versicherungsvertrag maßgeblich.
Die aktuellen Angebote der HanseMerkur umfassen unter anderem den Reiseschutz Gold, den Reiseschutz Platin sowie verschiedene Einzel- und Jahresversicherungen.
Wichtiger Hinweis
Wir vermitteln Reiseversicherungen als Vermittler. Vertragspartner der Versicherung ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
Für Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes sind ausschließlich der jeweilige Versicherungsvertrag sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Stand: September 2026